Impfempfehlungen werden in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ausgesprochen. Ergänzend wird durch eine öffentliche Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörden nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Bedeutung der Impfung als Gesundheitsvorsorgeleistung herausgestrichen und dadurch die Durchführung von Impfungen gefördert.
Mit dem Ziel eines bestmöglichen Schutzes der Individuen und der Allgemeinheit initiierte und etablierte das Land Schleswig-Holstein die Impfkampagne Schleswig-Holstein.
Die Federführung der Impfkampagne liegt beim Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Schleswig-Holstein.
Die Impfkampagne Schleswig-Holstein hat das Ziel, die Impfaufklärung sowohl in der schleswig-holsteinischen Bevölkerung als auch in der Fachöffentlichkeit zu verbessern und die Durchimpfungsrate zu erhöhen.
Die Kampagne wird von vielen Seiten mitgetragen und ideell unterstützt:
Das Land Schleswig-Holstein stellt auf seiner Homepage umfangreiche Informationen für die Bevölkerung und die Fachöffentlichkeit zum Schwerpunkt Impfen zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner bei der LVGFSH:
Svenja Langemack – langemack@lvgfsh.de (Tel. 0431-7103870)
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