Da häufig viele Begriffe in den Raum geworfen werden, folgt zunächst eine kurze Übersicht der Abgrenzungen.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist – wie der Name schon sagt – eine Managementaufgabe und fasst die Teildisziplinen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung systematisch zusammen und wirkt sich auf alle Bereiche des Unternehmens aus.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Pflichtaufgabe für die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite. Darunter werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Teil dessen ist auch die psychische Gefährdungsbeurteilung, zu der wir ein Projekt mit der Unfallkasse Nord und der Perspektive Arbeit und Gesundheit entwickeln.
Das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist Pflicht für das Unternehmen, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann nach längerer Arbeitsunfähigkeit diese Angebote freiwillig in Anspruch nehmen.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention, die die Mitarbeitergesundheit fördern. Die Handlungsfelder sind Ernährung, Suchtprävention, Bewegung sowie Stressbewältigung und Entspannung. Jegliche Maßnahmen in diesem Feld sind sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite freiwillig durchführbar.
Die Gesundheit der Beschäftigten gewinnt als Erfolgsfaktor zunehmend an Bedeutung. Die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt (beispielsweise beschleunigte Arbeitsprozesse, Digitalisierung, Zeitdruck und damit verbunden hohes Level an Stress) im Zusammenspiel mit dem demografischen Wandel führen zu einer zunehmenden Nachfrage an qualifizierten Fachkräften. Daher führen erfolgreiche Unternehmen immer häufiger Betriebliche Gesundheitsförderung ein. Grundsätzliche Ziele der BGF sind:
Die Investitionen in BGF zahlen sich laut unterschiedlicher Studien aus. Es wird von einem „return on investment“ zwischen 1:2 und 1:6 ausgegangen. Anders als Großunternehmen stehen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aber oft weniger wirtschaftliche und personelle Ressourcen zur Verfügung. Daher stehen KMU (weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr) auch im Fokus des Präventionsgesetzes in Bezug auf die Betriebliche Gesundheitsförderung. Diese sollen leichter Informationen und Unterstützungsleistungen zur Einführung von BGF in ihrem Unternehmen erhalten.
Dafür haben die Krankenkassen die BGF-Koordinierungsstelle ins Leben gerufen. Sie soll den Unternehmen die Kontaktaufnahme zu den Krankenkassen erleichtern.
Ansprechpartnerin bei der LVGFSH:
Dr. Petra Schulze-Lohmann – schulze-lohmann@lvgfsh.de (Tel. 0431-71 03 87-17)