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  • Wissen, was weiterbringt – Kinder- und Jugendreha

    Wissenswertes für Familien

    Film – FAQ – Materialien – Links

    Der Begriff Reha steht für eine medizinische Rehabilitation. Wenn auf den folgenden Seiten von Reha gesprochen wird, ist immer die Kinder- und Jugendreha gemeint. 

    Eine Reha ist sinnvoll, wenn Kinder und Jugendliche chronisch erkrankt sind. Eine chronische Erkrankung liegt vor, wenn die Beschwerden länger andauern und die Krankheit schwer heilbar ist. Dazu gehören z. B. Übergewicht und Adipositas, Verhaltensstörungen, Sprachentwicklungsstörungen, Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, psychische Auffälligkeiten, Diabetes mellitus. Ob eine chronische Erkrankung vorliegt, muss von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Diese Diagnose ist notwendig, um die Reha beantragen zu können. Weiter unten finden Sie wichtige Dokumente und Links zum Antrag der Reha. 

    Ziel der Reha ist, den Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien den Alltag mit ihrer chronischen Erkrankung zu erleichtern. Je nachdem, welche Krankheit vorliegt, werden in der Reha verschiedene Behandlungen und Hilfen angeboten. 

    Auf dieser Seite finden Familien wichtige Informationen zu dem Thema Kinder- und Jugendreha, zum Beispiel Antworten auf häufige Fragen, einen kurzen Film zum Weg in die Reha sowie Materialien und weiterführende Links. Die Materialien stehen zum Teil in bis zu zehn verschiedenen Sprachen sowie in leichter Sprache zur Verfügung. Ein Heft in leichter Sprache gibt es hier (externer Link).

    Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung?
    Das Servicetelefon der DRV Nord beantwortet Ihnen von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr alle Fragen zur Kinder- und Jugendreha:  0451 485 259 99.
    Sie können auch eine E-Mail schicken: kinderreha@remove-this.drv-nord.de

     

    Film

    Der Weg zur Reha ist leichter als gedacht!

    Der Film zeigt kurz und knapp die verschiedenen Schritte von der Bedarfsfeststellung über das Antragsverfahren bis hin zur Bewilligung.

    Antworten auf Fragen, die viele Eltern beschäftigen

    Die meisten Anträge zur Kinder- und Jugendreha werden bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt und bearbeitet. Die Beantwortung der folgenden Fragen bezieht sich schwerpunktmäßig auf das Vorgehen bei der DRV.

    Allgemeine Fragen zur Reha

    Was ist der Unterschied zwischen einer Kinder- und Jugendreha und einer Eltern-Kind-Kur?

    Bei einer Kinder- und Jugendreha steht die medizinische Therapie der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Eltern können ihre Kinder unter bestimmten Umständen in die Reha begleiten. Die Eltern selbst sind keine Patienten/Patientinnen, erhalten aber Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen (z. B. Schulungen).

    Im Vergleich dazu geht es bei der Eltern-Kind-Kur (Mutter-/Vater-Kind-Kur oder auch Mutter-/Vater-Kind-Reha) um die Gesundheit des betreffenden Elternteils. Diese Kuren werden bei der Krankenkasse beantragt.

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    Welche Formen von Reha gibt es?

    • Stationäre Rehabilitation, i. d. R. 4 Wochen (Verlängerung auf 6 Wochen möglich)
    • Ambulante Rehabilitation (neu – regional noch wenig verbreitet, nur für wenige Krankheitsbilder) – noch nicht für Kinder im Kita-Alter!
    • Reha mit Begleitung (1 Elternteil bzw. Bezugsperson; diese kann während der Reha wechseln) 
    • Reha für alleinreisende Kinder/Jugendliche (ab 12 Jahren) 
    • Familienorientierte Rehabilitation (nur schwere chronische Erkrankungen)
    • Nachsorge (neu – noch in der Entwicklung, bislang kaum für Kinder unterhalb des Schulalters)
       

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    Inwiefern unterscheidet sich eine Reha von einem stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie?

    Eine Reha findet statt, wenn 

    • eine Diagnose bereits gestellt wurde und 
    • eine akute Selbst- und Fremdgefährdung nicht mehr besteht. 


    Eine intensive Behandlung durch Einzelgespräche ist nicht der Fokus einer Reha. Hier geht es in erster Linie darum, Kinder und Jugendlichen wieder auf den Alltag zu Hause vorzubereiten und mit den hierfür notwendigen Techniken auszustatten. 
    Im Gegensatz zu einem akutstationären Aufenthalt findet in der Reha eine deutlich intensivere Termintaktung, eine geringere individuelle Begleitung und die Betreuung in größeren Gruppen statt. Außerdem spielt der Einbezug der Schule in der Reha meist eine deutlich größere Rolle. 
    Bei Kindern bis 12 Jahren ist immer eine erwachsene Bezugsperson mit anwesend. Der Fokus liegt darauf, dass die Familie nach der Reha mit der Erkrankung des Kindes im Alltag besser zurecht kommt.

     

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    Welche Vorteile hat eine Kinder- und Jugendreha?

    Ein Kind mit einer chronischen Erkrankung hat häufig Schwierigkeiten in der Kita, Schule oder Freizeit. Anzeichen können sein: 

    • Das Kind kann beim Sport nicht mit den anderen Kindern mithalten. 
    • Die Schulnoten verschlechtern sich. 
    • Das Kind zieht sich zurück, spielt nicht mit Freunden und ist häufig niedergeschlagen. 


    In vielen Fällen führt dies auch zu Schwierigkeiten im Familienalltag. 

    • Eltern sind zunehmend gestresst, 
    • vielleicht leidet der Job, 
    • Geschwisterkinder fühlen sich vernachlässigt. 
    • Die Erkrankung des chronisch kranken Kindes bestimmt den Familienalltag.


    Die Kinder- und Jugendreha bietet die Chance, den Teufelskreis zu unterbrechen. Sie kann zur Verbesserung von vielen chronischen Erkrankungen beitragen, die Lebensqualität des betroffenen Kindes verbessern und den gesamten Familienalltag entspannen. 
    In der Reha werden z. B. Medikamente besser angepasst oder ein optimierter Therapieplan erarbeitet. 

    Wenn Sie als Begleitperson mit in die Rehaklinik reisen, erhalten Sie Kurse, in denen Sie erfahren, wie Sie mit der Erkrankung Ihres Kindes besser umgehen können. Auch lernen Sie andere Familien mit ähnlichen Problemen kennen und können Ihre Erfahrungen miteinander teilen.

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    Wie lange dauert eine Kinder- und Jugendreha?

    Die Kinder- und Jugendreha wird für mindestens 4 Wochen bewilligt. Ob die Aufenthaltsdauer noch einmal verlängert wird, orientiert sich immer an dem Gesundheitszustand Ihres Kindes. Eine mögliche Verlängerung wird in Absprache mit Ihnen festgelegt.

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    Können wir uns die Klinik aussuchen?

    Unter “Kinder- und Jugendärzte im Netz” (externer Link) finden Sie Kliniken für die Reha von Kindern und Jugendlichen. Sie haben das Recht, die Klinik selbst auszusuchen (Wunsch- und Wahlrecht) und können diese im Antrag angeben. Wenn diese Klinik nicht auf die Erkrankung Ihres Kindes ausgerichtet ist oder keine freien Plätze zur Verfügung stehen, schlägt Ihnen die DRV Nord eine andere Klinik vor.

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    Können wir uns den Zeitpunkt für die Reha aussuchen?

    Wichtig ist, dass es Ihrem Kind jetzt nicht gut geht. Um Ihrem Kind möglichst schnell zu helfen, wird der Beginn der Reha so zeitnah wie möglich festgelegt.

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    Wer übernimmt die Kosten?

    Wird die Reha komplett bezahlt?

    Ja! Alle Kosten (z. B. für die Reise, Unterkunft, Verpflegung, Behandlung) übernimmt die Rentenversicherung. Die Reha ist also zuzahlungsfrei.

    Wenn Sie Ihr Kind in die Reha begleiten, werden auch für Sie alle Kosten von der Rentenversicherung bezahlt. 
    Außerdem wird Ihnen sogar Ihr entgangener Verdienst (Lohn oder Gehalt) erstattet. Der “Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls” (externer Link) kann nach der Reha bei der Rentenversicherung eingereicht werden. 

    Zusätzlich kann ein “Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten” (externer Link) eingereicht werden, wenn ein weiteres Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann.

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    Rentenversicherung und Kinder?!
    Wieso bezahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Reha für Kinder und Jugendliche?

    Die Deutsche Rentenversicherung bezahlt die Kinder- und Jugendreha, weil eine frühzeitige Behandlung von Krankheiten spätere schwere Verläufe verhindern kann. Im besten Fall können die Kinder und Jugendlichen normal zur Schule gehen und anschließend einen Beruf erlernen, damit sie später arbeiten und für sich selbst sorgen können. Nach § 15a SGB VI ist die Kinder- und Jugendreha eine Pflichtleistung der DRV.

    Neben der Deutschen Rentenversicherung gibt es weitere Kostenträger, die die Kinder- und Jugendreha bezahlen, z. B. die Gesetzliche Krankenversicherung.

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    Ist die Reha überhaupt etwas für unser Kind / unsere Familie?

    Woran erkennen wir, dass für unser Kind eine Kinder- und Jugendreha gut wäre?

    Es gibt, neben den rein körperlichen Belastungen durch eine chronische Krankheit, viele Hinweise darauf, dass es Ihrem Kind nicht gut geht.  
    Sie als Eltern können das am besten beurteilen:

    • Wirkt Ihr Kind häufig niedergeschlagen oder traurig?
    • Gibt es in der Kita oder der Schule plötzlich häufig Streit oder wird Ihr Kind ausgegrenzt oder gemobbt?
    • Geht Ihr Kind zunehmend ungern in die Kita oder die Schule? 
    • Hat es keine Lust mehr, sich mit Freunden/Freundinnen zu verabreden?
    • Werden die Schulnoten plötzlich schlechter?


    Solche Auffälligkeiten können dazu führen, dass der regelmäßige Kindergartenbesuch bzw. die Schul- oder Berufsausbildung in Gefahr sind. Positive Effekte, die aus einer Kinder- und Jugendreha resultieren können, sind z. B.:

    • Verringerung gesundheitlicher Belastungen und den Folgen daraus 
    • positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Selbstwertgefühl des Kindes
    • positive Auswirkungen auf den Lebensalltag, z. B. in der Familie, in der Schule oder im sozialen Umfeld
    • mehr Verständnis für die Krankheit und die notwendigen Therapien und dadurch besserer Umgang des Kindes mit der eigenen Krankheit
    • besserer Umgang der Eltern mit der Krankheit des Kindes
       

    Für einige Familien empfiehlt es sich, vorab eine Besichtigung der Einrichtung durchzuführen, um sich bereits ein Bild machen zu können. 

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    Eine Kinder- und Jugendreha hilft auch Ihnen, den Geschwisterkindern und dem Partner / der Partnerin!

    Jede Mutter, jeder Vater oder andere Bezugsperson leidet mit, wenn das eigene / betreute Kind krank ist. Das ist völlig normal und daran kann auch eine Reha nichts ändern.

    Aber: Es geht auch um Ihre Gesundheit – sowohl körperlich als auch seelisch!

    Eltern bzw. Personen, die das chronisch kranke Kind betreuen, denken häufig zuletzt an sich selbst. Jedoch sind sie oft erschöpft und haben Probleme, den Arbeitsalltag zu bewältigen. Auch Geschwisterkinder sind mehr oder weniger stark betroffen. Wenn sich immer alles nur um das erkrankte Kind dreht und die ganze Kraft der Eltern oder Bezugspersonen dafür benötigt wird, leiden manchmal auch Bruder oder Schwester.

    • Fühlen Sie sich in der Familie zunehmend belastet durch die Erkrankung des Kindes?
    • Leidet Ihr eigener Job darunter, dass das Kind ständig krank ist?
    • Haben Sie immer weniger Kontakt zum Freundeskreis und vernachlässigen Ihre Hobbies?
    • Haben Sie selbst das Gefühl, Ihren anderen Kindern zu wenig Aufmerksamkeit zukommen zu lassen?
    • Fühlen sich die Geschwisterkinder zurückgesetzt, weil sich immer alles um das kranke Kind dreht?


    Wenn Sie in der Familie feststellen, dass Sie einige oder mehrere dieser Punkte mit „Ja“ beantworten würden, ist die Reha auf jeden Fall eine große Chance. Wenn das Kind und ggfs. die Begleitperson in der Kinder- und Jugendreha lernen, mit der Erkrankung im Alltag besser umgehen zu können, kann dies sehr entlastend für die gesamte Familie sein.

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    Wo finden wir noch mehr Informationen über die Kinder- und Jugendreha?

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    Fragen rund um das Thema "Begleitperson"

    Wer kann als Begleitperson mit in die Reha reisen?

    Die Rentenversicherung sagt: „Ihr Kind kann durch eine geeignete Bezugsperson begleitet werden, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht erforderlich.“
    Kinder können somit sowohl von Pflegeeltern als auch anderen erwachsenen Bezugspersonen in die Reha begleitet werden. Ziel ist es, dass diese das Erlernte auch zu Hause weitergeben und dort etablieren können, um eine Nachhaltigkeit der Maßnahme sicherzustellen. Grundsätzlich ist die Begleitung von Kindern auch durch einen Sozialarbeiter / eine Sozialarbeiterin möglich. 

    Bei Jugendlichen, die in Wohngruppen leben, findet die Reha im engen Austausch sowohl mit den Sorgeberechtigten als auch mit der Wohngruppe statt. Die Aufnahme-, Zwischen- und Entlassgespräche werden mit allen Beteiligten abgestimmt.

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    Bis zu welchem Alter kann / muss das Kind in die Reha begleitet werden? Gibt es Ausnahmen?

    Eine Begleitung des Kindes während der Reha ist bis zum 12. Geburtstag möglich. Bei älteren Kindern besteht die Möglichkeit der Begleitung, wenn diese medizinisch notwendig ist. 
    Die Begleitpersonen erhalten selbst keine medizinischen Behandlungen. Sie nehmen aber an Schulungen teil, um im Alltag besser mit der Krankheit des Kindes umzugehen. Ist die Begleitperson berufstätig, wird der Verdienstausfall erstattet (siehe Frage “Wer übernimmt die Kosten?”). 
    Auch ein Wechsel der Begleitperson während der Reha ist möglich.

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    Unter welchen Voraussetzungen können die Geschwisterkinder mit?

    Kann ein Geschwisterkind unter 12 Jahren wegen der Abwesenheit der Begleitperson zuhause nicht versorgt werden, kann entweder eine Haushaltshilfe beantragt oder das Kind als Begleitkind mit in die Klinik aufgenommen werden. Die Kosten für die Unterbringung werden übernommen. Ärztliche und therapeutische Leistungen erhält das Begleitkind nicht.

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    Unter welchen Voraussetzungen kann die ganze Familie mit?

    Bei der familienorientierten Rehabilitation wird das Kind von der ganzen Familie in die Reha begleitet. Dies ist eine spezielle Form der Kinder- und Jugendreha für ein schwerst chronisch krankes Kind (z. B. Mukoviszidose, Zustand nach Operation am Herzen oder nach Organtransplantation). 

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    Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema „Begleitperson“ finden Sie hier (externer Link).

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    Fragen rund um die Antragstellung

    Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Die behandelnden Ärzte/Ärztinnen gehen davon aus, dass durch die Reha die Gesundheit Ihres Kindes verbessert wird.
    • Ihr Kind muss für eine Reha ausreichend belastbar sein. 
    • Ihr Kind ist entweder noch minderjährig und / oder absolviert z. B. eine Schul- oder Berufsausbildung, ein FSJ oder FÖJ oder den Bundesfreiwilligendienst. In diesen Fällen kann bis zum 27. Lebensjahr eine Reha beantragt werden. Das Gleiche gilt auch für die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (diese dürfen maximal 4 Monate auseinander liegen).
       

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    Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Sie haben in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag für mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt oder
    • Sie haben innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und
      - entweder bis zur Antragstellung ausgeübt oder
      - waren nach dieser Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos oder 
    • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. 5 Jahre sind die Mindestversicherungszeit, um Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung zu haben. Dazu zählen z. B. auch Kindererziehungszeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, die Pflege von Angehörigen oder versicherungspflichtige Minijobs oder
    • Sie sind bereits Rentner/Rentnerin und/oder eine erhalten eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente oder
    • das Kind bzw. der Jugendliche erhält eine Waisenrente.


    Als Erziehungsberechtigte können übrigens auch Pflegeeltern, Großeltern oder volljährige Geschwister gelten, wenn die betroffenen Kinder oder Jugendlichen in deren Haushalt leben oder sie überwiegend den Unterhalt bezahlen!

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    Was sind die Unterschiede zu Kindern, die privat versichert sind und / oder Beamte als Eltern haben?

    Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Familien können eine Reha für ihr Kind bei der DRV oder Krankenkasse beantragen.
    Bei Kindern von Eltern, die verbeamtet sind, kann keine Reha über die DRV beantragt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Krankenkasse und/oder Beihilfe.

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    In welchem Fall kann kein Antrag bei der DRV gestellt werden?

    • Es ist ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig, z.B. :
      - Nach einem Schulunfall ist die Unfallversicherung zuständig.
      - Bei Beamten oder Pensionären ist die private Krankenversicherung/Beihilfe zuständig, wenn die Kinder über diese mitversichert sind.
    • Es handelt sich um eine akute Krankheit oder eine akute Infektion.
    • Ihr Kind hat große Schwierigkeiten, sich in eine Gruppe einzufügen. Die meisten Therapien finden in Gruppen statt (dies gilt natürlich nicht für Säuglinge und Kleinkinder).
       

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    Welche Unterlagen und Informationen benötigt man für das Ausfüllen des Antrags?

    Folgende Unterlagen sind an den Rentenversicherungsträger zu senden:

    • Antrag auf Kinderrehabilitation (G0200) (externer Link)
    • Befundbericht (G0612) (externer Link) sowie 
    • Honorarabrechnung (G0600) (externer Link) des behandelnden Arztes (zum Beispiel Kinderarzt, Hausarzt)
    • wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe (in Kopie)


    Für das Ausfüllen der Unterlagen benötigen Sie unter anderem die folgenden Informationen:

    • Rentenversicherungsnummer der Person, über deren Rentenversicherung die Reha beantragt wird:
      - Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder Ihrem Versicherungsnummernachweis.
      - Die Versicherungsnummer muss auf jeder Antragsseite oben links eingetragen werden.
      - Wenn zum Beispiel die Großeltern den Antrag stellen, muss eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie ein gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie) mit eingereicht werden.
    • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte/Ärztinnen des Kindes
    • Name und Anschrift der Krankenkasse
       

    Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, finden Sie hier (externer Link) noch weitere Erläuterungen.

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    Wo finden wir die Antragsunterlagen?

    Die Antragsformulare der Rentenversicherung erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und im Internet (externer Link).

    Sie können den Antrag auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung online (externer Link) stellen.

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    Haben Jugendliche die Möglichkeit, auch ohne die Eltern eine Reha zu beantragen?

    Jugendliche ab 15 Jahren haben die Möglichkeit, selbst den Antrag für die Kinder- und Jugendreha zu stellen.

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    Wer kann beim Antragsverfahren unterstützen?

    Sie können sich zum Beispiel bei der Kinder-Reha-Hotline der Deutschen Rentenversicherung Nord Unterstützung holen. Berater und Beraterinnen beantworten Ihre Fragen unter der Telefonnummer 0451 - 485 25999 (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Sie können auch eine E-Mail mit Ihren Fragen an kinderreha@drv-nord.de schicken.

    Darüber hinaus kann auch Ihr Arzt / Ihre Ärztin Fragen beantworten. Der Arzt / die Ärztin muss auch eines der Formulare („Ärztlicher Befundbericht“) für den Antrag ausfüllen.

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    Wie lange dauert es von der Beantragung der Reha bis zur Durchführung?

    Im Regelfall dauert es 4 Wochen bis die DRV den Antrag geprüft hat und den Bescheid ausstellt. Sollte es deutlich länger dauern, fragen Sie gerne bei der DRV nach.
    Wie lange es nach Zusage bis zum Beginn der Reha dauert, kommt meistens auf die Klinik an. In der Regel sind es 4 bis 6 Monate, bis die Reha begonnen werden kann. Der Bescheid ist 6 Monate gültig. Wenn diese Frist nicht ausreicht, wenden Sie sich unbedingt rechtzeitig an die DRV. In Einzelfällen kann die Gültigkeit des Bescheids verlängert werden oder es kann eine Klinik empfohlen werden, bei der die Wartezeit kürzer ist.

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    Spezialfall:
    Was sind die Bedingungen für eine Reha für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen (im Gegensatz zu körperlichen Einschränkungen)? 

    Grundsätzlich ist wichtig: 

    • die Reha-Bedürftigkeit (Besteht die Notwendigkeit?), 
    • die Reha-Fähigkeit (Besteht die Mitwirkungsfähigkeit?)  und 
    • eine positive Reha-Prognose (Kann durch die Maßnahme eine Verbesserung oder Stabilisierung der bestehenden Situation erreicht werden?). 
       

    Die Erkrankung muss chronisch sein, also länger als 6 Monate dauern.

    Bei psychischen Erkrankungen sind neben einer bestehenden Diagnose auch die Teilhabeeinschränkungen (in erster Linie beruflich und sozial) ein notwendiges Kriterium für die Beantragung einer Reha. 
    Solche Einschränkungen sind z. B.: Konflikte bei den Hausaufgaben, Konzentrationsschwierigkeiten in der Schule, Ausgrenzung aus der Klasse, Selbstabwertungen, Schulwechsel oder Wiederholungen von Klassenstufen oder die Gefährdung der Versetzung, Klärung der richtigen Schulwahl (vor der Einschulung oder der anstehenden Umschulung).

    Eine Reha ist grundsätzlich als Gruppenangebot geplant. Die Gruppenfähigkeit muss gegeben sein. Das bedeutet, dass die Kinder in Gruppen von Gleichaltrigen zurecht kommen müssen. Eine 1:1-Betreuung kann in der Reha nicht gewährleistet werden. 

    Eine Reha ist stets eine freiwillige Maßnahme. Eine Bereitschaft zur Mitarbeit und die Teilnahme an den Therapieangeboten muss erfüllt sein. 

    Eine Reha für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen kann nicht durchgeführt werden, wenn

    • noch keine Diagnose besteht
    • ein akuter Behandlungsbedarf besteht
    • eine Selbst- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen ist
    • ein durchgängiger 1:1 Betreuungsbedarf notwendig ist
    • keinerlei Bereitschaft für die Reha vorhanden ist.
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    Was passiert, wenn unser Antrag abgelehnt wird?

    Der Antrag auf die Reha wurde abgelehnt – was nun?

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, ist ein schriftlicher Widerspruch möglich. Unterstützung beim Widerspruch können Sie durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin in Anspruch nehmen. Er/sie sollte eine weitergehende und ausführlichere Begründung schreiben, damit die Notwendigkeit der Reha für ihr Kind noch deutlicher wird.

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    Was können Gründe sein, dass der Reha-Antrag abgelehnt wurde?

    • unleserliche Angaben, wenn Sie den Antrag handschriftlich ausgefüllt haben. Wenn nicht alle Angaben lesbar sind, können wichtige Informationen gegebenenfalls nicht entziffert werden und gehen verloren. Achten Sie daher auf eine deutliche Schrift.
    • Sie haben die Versicherungsnummer nicht aufgeschrieben oder diese ist fehlerhaft.
    • Fehlende Angaben im Antrag. Dies kommt häufig vor, wenn Fragen mit „ja“ angekreuzt wurden und dann ergänzende Angaben erforderlich sind. Diese Felder werden oft übersehen.
    • Wenn Unterschriften fehlen, kann der Antrag gar nicht erst bearbeitet werden.
    • Der Antrag ist unvollständig, weil Dokumente fehlen.
      Alle Antragsdokumente (externer Link) sollten zusammen eingereicht werden.
    • Keine Einwilligung bei der Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht. In diesem Fall können Informationen verloren gehen, die für die Bewilligung wichtig sind.
    • Sie haben Ihre Kontaktdaten nicht angegeben. Dies ist zwar freiwillig, erschwert aber die Kontaktaufnahme, wenn es Rückfragen geben sollte.
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    Umgang mit Umfeld, z. B. Kita, Schule, Arbeitsplatz, Arzt/Ärztin

    Personen aus unserem sozialen Umfeld (zum Beispiel Freunde, Nachbarn, …) vermitteln uns das Gefühl, schlechte Eltern zu sein, weil unser Kind in die Reha soll. Stimmt das?

    Nein! Sie handeln sehr fürsorglich, indem Sie sich Gedanken machen, welche Maßnahmen Ihrem Kind helfen können. Sie beschäftigen sich mit der Erkrankung Ihres Kindes und wie der Lebensalltag erleichtert werden kann. Dies kann sich auch positiv auf die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kind auswirken.

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    Die Fachkräfte in der Kita/Schule haben kein Verständnis dafür, dass unser Kind eine Reha macht. Was können wir tun?

    Machen Sie den Fachkräften die Einschränkungen Ihres Kindes im Alltag und die Belastungen für das gesamte Familiensystem deutlich. Eine Reha ist nicht nur eine kurzfristige Therapieform, sondern deutlich komplexer. Es geht vor allem darum, die langfristige Entwicklung des Kindes zu fördern und dessen Teilhabe am sozialen Umfeld zu verbessern. Die Reha hilft langfristig dabei, dass Ihr Kind möglichst ohne Einschränkungen eine Schul- und Berufsausbildung absolvieren und später in den Traumberuf starten kann. 
    Das Ziel ist, dass chronisch kranke Kinder bei der Berufswahl dieselben Chancen haben wie gesunde!

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    Wir haben Sorge, dass sich unser Kind durch die Reha ausgeschlossen fühlt.

    Sprechen Sie mit der Kita-Fachkraft oder der Lehrkraft. Auch die Schulsozialarbeit kann unterstützen. Die Kinder der Gruppe oder Klasse können über zahlreiche Medien regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Kind halten, so dass es nicht den Anschluss verliert. 

    Halten Sie die Reha Ihres Kindes nicht geheim. Es ist eine tolle Leistung, dass Sie diesen Weg gehen. Klären Sie andere Kinder und deren Eltern über die Erkrankung Ihres Kindes und über die Chancen der Reha auf. Wenn Sie es nicht selbst tun möchten, bitten Sie die Fachkräfte darum.

    Vielleicht kann man auch die Verabschiedung in und die Rückkehr aus der Reha mit einem kleinen Fest verbinden?

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    Wir haben Sorge, dass unser Kind zu viel in der Schule verpasst, wenn es in der Reha ist. Sind diese Sorgen gerechtfertigt?

    Nein! Schulunterricht gehört als fester Bestandteil zu einer Rehaund ist im Tagesablauf fest eingeplant. Die Kinder und Jugendlichen werden in den Hauptfächern unterrichtet und arbeiten möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule. Befürchtungen, wegen der Reha den Anschluss an die Heimatschule zu verlieren, sind daher nicht begründet.

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    Muss ich meinen ganzen Urlaub nehmen, um mein Kind in die Reha zu begleiten?

    Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich, wenn Sie Ihr Kind in die Reha begleiten möchten. Für die Zeit in der Reha erstattet die Deutsche Rentenversicherung den möglichen Verdienstausfall. Die lange Fehlzeit am Arbeitsplatz ist für viele Familien ein Grund, mit der Beantragung der Reha zu zögern. Das sollte kein Grund sein!
    Um die Fehlzeiten zu verringern, kann der Zeitraum der Begleitung z. B. auf die Mutter und den Vater oder auch die Großeltern aufgeteilt werden. Die Aufteilung wird mit der Rehaklinik individuell abgesprochen.

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    Kann mein Arbeitgeber eine Freistellung für mich als Begleitperson in die Reha ablehnen?

    Nein! Seit 2023 haben Eltern den Anspruch auf Freistellung, um ihre Kinder zur Reha zu begleiten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst rechtzeitig über den Zeitraum Ihrer Abwesenheit oder auch schon über die Antragstellung für die Reha und kündigen Sie Ihre Freistellung rechtzeitig an. In der Regel werden Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, betonen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Freistellung und machen Sie die Notwendigkeit der Reha deutlich. 
    Die Reha hat auch Vorteile für Ihren Arbeitgeber: Wenn Ihr Kind weniger krank ist, benötigen Sie als erziehungsberechtigte Person weniger Krankheitstage für das Kind, haben den Kopf freier und sind leistungsfähiger. Melden Sie sich bei der Rentenversicherung oder Ihrem Jobcenter wegen der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls.

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    Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat bisher nichts von der Reha gehört?

    Kein Problem, Sie können die Formulare auch selbst im Internet ausdrucken und zum nächsten Gespräch mitbringen. Der Antrag kann dann in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin ausgefüllt oder vervollständigt werden.

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    Der Arzt / die Ärztin ist gegenüber einer Reha für unser Kind sehr skeptisch. Was können wir tun?

    Sie benötigen die Unterstützung des Arztes / der Ärztin unbedingt, weil dieser den notwendigen Befundbericht ausfüllen muss! Wenn der Arzt / die Ärztin zögert, machen Sie ihm/ihr sowohl die Einschränkungen Ihres Kindes im Alltag als auch die daraus resultierenden Belastungen für das gesamte Familiensystem und das soziale Umfeld deutlich.

    Eine Reha ist nicht nur eine kurzfristige Therapieform. Es geht auch darum die langfristige Entwicklung des Kindes zu fördern und die Teilhabe am sozialen Umfeld zu verbessern. Vor allem hilft die Reha aber langfristig dabei, dass Ihr Kind möglichst ohne Einschränkungen eine Schul- und Berufsausbildung absolvieren kann.

    Übrigens: Ihr Arzt / Ihre Ärztin erhält am Ende der Reha einen detaillierten Entlassungsbericht. Dieser soll sowohl Sie als auch Ihren Arzt / Ihre Ärztin bei der Planung weiterer Therapieschritte unterstützen.

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    Was passiert, wenn wir in der Reha sind?

    Wer kümmert sich um den Alltag zuhause, wenn ein Elternteil mit dem Kind in der Reha ist?

    Ist ein Geschwisterkind (bis zum 12. Geburtstag) wegen der Abwesenheit der Begleitperson zuhause nicht versorgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe bezahlt werden. Auch die Mitnahme von Geschwisterkindern in die Reha-Klinik ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei werden die Kosten für die Unterbringung übernommen, das Geschwisterkind bekommt jedoch keine ärztlichen und therapeutischen Leistungen.

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    Unser Kind hat Bedenken oder gar Angst vor der Teilnahme an einer Kinder- und Jugendreha (zum Beispiel wegen Heimweh oder Fehlzeiten in der Schule). Wie können wir unserem Kind Mut machen?

    Jüngere Kinder bis 12 Jahre können begleitet werden. Bei bestimmten Erkrankungen ist es darüber hinaus üblich, dass auch bei größeren Kindern die Eltern mitreisen.

    Erklären Sie Ihrem Kind, dass sich in der Reha viele Kinder im ähnlichen Alter befinden, die in der gleichen Situation sind. In der Reha arbeiten pädagogische Fachkräfte, die sich um Ihr Kind kümmern und als Ansprechperson jederzeit zur Verfügung stehen.

    Besonders ältere Kinder profitieren häufig von der Gemeinschaft in der Reha, da sie dort auf Kinder und Jugendliche mit den gleichen Gesundheitsproblemen und Alltagserfahrungen sowie auf Ärztinnen / Ärzte und Therapeutinnen / Therapeuten treffen, die ihre Probleme verstehen.

    Auch der Schulunterricht gehört zum Klinikalltag. Die Kinder und Jugendlichen werden in den Hauptfächern unterrichtet und arbeiten möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule, sodass der Anschluss an den aktuellen Schulstoff erhalten bleibt.

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    Wie läuft eine Kinder- und Jugendreha ab?

    Es gibt diverse Erfahrungsberichte, die einen sehr guten Einblick in den Ablauf geben:

    • der Reha-Tagesablauf einer Mutter mit zwei Kindern (externer Link)
    • Einblick in die Schule sowie Freizeitaktivitäten (externer Link)
    • Einblick in Therapiemöglichkeiten und Räumlichkeiten (externer Link)
    • allgemeine Informationen und eine kindgerechte Erklärung der Kinder- und Jugendreha (externer Link)
       

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    Wie sind die Geschwisterkinder in der Kinder- und Jugendreha versorgt?

    Auch die Geschwisterkinder werden in der Reha in entsprechende „Schulklassen“ oder Kindergartengruppen eingeteilt. Geschwisterkinder erhalten eine normale Betreuung ohne Therapie, um Sie als Begleitperson zu entlasten und Ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen. Am Nachmittag gibt es auch Freizeitangebote. Hier ist auch Zeit für einen Austausch unter Geschwisterkindern, sodass auch diese merken, dass sie nicht allein sind.

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    Wie findet die Einbindung der Eltern von allein reisenden Kindern statt?

    Die Sorgeberechtigten werden in der Regel bereits vorab durch das Ausfüllen eines Fragebogens und ggf. eine Kontaktaufnahme einbezogen. Sie oder die Bezugspersonen, bei denen die Jugendlichen leben, sind beim Aufnahmegespräch anwesend (idealerweise persönlich, in Ausnahmefällen auch digital oder telefonisch). 
    Im Aufnahmegespräch werden die aktuellen Teilhabeeinschränkungen im Alltag und die Veränderungswünsche der Jugendlichen und der Bezugspersonen besprochen und Ziele für den Rehaaufenthalt und damit wesentliche Inhalte der Maßnahme festgelegt. 

    Während der Reha finden regelmäßig Gespräche zwischen den Jugendlichen, den Bezugspersonen und den verantwortlichen Therapeuten / Therapeutinnen statt. Hier wird auch die Nachsorge geplant und bereits angestoßen. Auch mögliche Anpassungen der Ziele werden besprochen. Das pädagogisch-pflegerische Team steht mit den Bezugspersonen jederzeit in engem Austausch. 

    In den Abschlussgesprächen werden die durchgeführten Maßnahmen, die erzielten Veränderungen sowie die Nachsorgemaßnahmen nochmals zusammenfassend besprochen. 

     

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    Wie geht es nach der Reha weiter?

    Hat man nach einer Reha bessere Chancen auf Nachsorgevermittlung und wird in der Reha geholfen, einen Therapieplatz zu finden?

    Ist eine Nachsorge notwendig, wird diese bereits in der Reha mit der Familie besprochen. Die entsprechende Empfehlung wird schriftlich festgehalten. 

    Grundsätzlich können Leistungen zur Nachsorge alle Angebote umfassen, die dem langfristigen Rehaerfolg dienen. Hierbei kann es sich auch um therapeutische Leistungen handeln, die bereits während der Reha durchgeführt wurden und im Rahmen der Nachsorge fortgesetzt werden sollen.

    Die Rehaeinrichtungen bieten bisher kaum selbst Nachsorge an. Die Nachsorge wird wohnortnah von zugelassenen Therapeuten / Therapeutinnen durchgeführt, die auch im regulären Versorgungsangebot zur Verfügung stehen. Deshalb ist die Wartezeit teilweise erheblich. 

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    Die regelmäßig aktualisierte Übersicht der Nachsorgeangebote über die Rentenversicherung findet sich hier (externer Link).
     

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    Sind noch Fragen offen geblieben?

    Viele weitere Antworten auf Fragen zu Themen wie An- und Abreise, Antragstellung, Aufnahme in die Reha, Begleitpersonen, Geschwisterkinder, Schulunterricht und die Zeit nach der Reha finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (externer Link).

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    Informationen über die Kinder- und Jugendreha in leichter Sprache

    Informationen über die Kinder- und Jugendreha in Leichter Sprache (externer Link) finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Hier finden Sie auch ein Wörterbuch, in dem Fachbegriffe schnell und einfach erklärt werden. 
     

    Materialien zum Herunterladen

    Flyer „Der Weg zur Reha
    PDF herunterladen (226 KB)

    BZgA-Broschüre „Chronische Erkrankungen im Kindesalter
    zum Download (externer Link)

    Liste der Rehakliniken für Kinder und Jugendliche
    PDF herunterladen (externer Link)

    Wegweiser zur medizinischen Reha für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Sprachen
    zum Download (externer Link)

    DRV-Broschüre „So wird Ihr Kind wieder gesund“ - In Leichter Sprache -
    zum Download (externer Link)

    DRV-Broschüre „Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation“ (in vielen Sprachen verfügbar)
    zum Download (externer Link)

    DRV-Broschüre „Rehabilitation für Kinder und Jugendlichen
    zum Download (externer Link)

    Weiterführende Links

    Vereinfachtes Antragsformular und weitere Informationen zur Kinder- und Jugendreha auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung
    zur Webseite (externer Link)

    Informationsportal der Deutschen Rentenversicherung Nord zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationsportal der Deutschen Rentenversicherung (Bund) zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Umfangreiches Informationsportal des Bündnis Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationsportal der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationsportal des caritas-Bundesverbandes zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche von der Deutschen Rentenversicherung (Bund)
    zur Webseite (externer Link)

    Erfahrungsbericht als Film: „Rundgang durch eine Kinder-Reha-Klinik mit Selma”
    zum Filmbeitrag (externer Link)

    Erfahrungsbericht als Film: „Familie Ballmann in der Reha-Klinik”
    zum Filmbeitrag (externer Link)

    Sie haben Fragen zur Reha?

    Das Servicetelefon der DRV Nord berät Eltern unter:  0451 485 259 99.

    Kontakt

    Maren Moser

    moser@lvgfsh.de
    0431 - 710387 - 12

    Dr. Petra Schulze-Lohmann

    schulze-lohmann@lvgfsh.de
    0431 - 710387 - 17

    Antragsunterlagen

    Alle Antragsunterlagen für die Kinder- und Jugendreha finden Sie als Download auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (externer Link).

          

    Im Rahmen des Modellprojektes ZuKiJu gilt für Familien aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein dieses Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung (externer Link).

    Förderung (2020 bis März 2025)

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung
    in Schleswig-Holstein e.V.

    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon: 0431 - 71 03 87 - 0
    Fax: 0431 - 71 03 87 - 29
    gesundheit@lvgfsh.de