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  • Wissen, was weiterbringt – Kinder- und Jugendreha

    Wissenswertes für Familien

    Film – FAQ – Materialien – Links

    Der Begriff Reha steht für eine medizinische Rehabilitation. Wenn auf den folgenden Seiten von Reha gesprochen wird, ist immer die Kinder- und Jugendreha gemeint. 

    Eine Reha ist sinnvoll, wenn Kinder und Jugendliche chronisch erkrankt sind. Eine chronische Erkrankung liegt vor, wenn die Beschwerden länger andauern und die Krankheit schwer heilbar ist. Dazu gehören z. B. Übergewicht und Adipositas, Verhaltensstörungen, Sprachentwicklungsstörungen, Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, psychische Auffälligkeiten, Diabetes mellitus. Ob eine chronische Erkrankung vorliegt, muss von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Diese Diagnose ist notwendig, um die Reha beantragen zu können. Weiter unten finden Sie wichtige Dokumente und Links zum Antrag der Reha. 

    Ziel der Reha ist, den Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien den Alltag mit ihrer chronischen Erkrankung zu erleichtern. Je nachdem, welche Krankheit vorliegt, werden in der Reha verschiedene Behandlungen und Hilfen angeboten. 

    Auf dieser Seite finden Familien wichtige Informationen zu dem Thema Kinder- und Jugendreha, zum Beispiel Antworten auf häufige Fragen, einen kurzen Film zum Weg in die Reha sowie Materialien und weiterführende Links. Die Materialien stehen zum Teil in bis zu zehn verschiedenen Sprachen sowie in leichter Sprache zur Verfügung. Ein Heft in leichter Sprache gibt es hier (externer Link).

    Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung?
    Das Servicetelefon der DRV Nord beantwortet Ihnen von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr alle Fragen zur Kinder- und Jugendreha:  0451 485 259 99.
    Sie können auch eine E-Mail schicken: kinderreha@remove-this.drv-nord.de

     

    Film

    Der Weg zur Reha ist leichter als gedacht!

    Der Film zeigt kurz und knapp die verschiedenen Schritte von der Bedarfsfeststellung über das Antragsverfahren bis hin zur Bewilligung.

    Antworten auf Fragen, die viele Eltern beschäftigen

    Allgemeine Fragen zur Reha

    Was ist der Unterschied zwischen einer Kinder- und Jugendreha und einer Eltern-Kind-Kur?

    Bei einer Kinder- und Jugendreha steht die medizinische Therapie der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Eltern können ihre Kinder unter bestimmten Umständen in die Reha begleiten. Die Eltern selbst sind keine Patienten/Patientinnen, erhalten aber Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen (z. B. Schulungen).

    Im Vergleich dazu geht es bei der Eltern-Kind-Kur (Mutter-/Vater-Kind-Kur oder auch Mutter-/Vater-Kind-Reha) um die Gesundheit des betreffenden Elternteils. Diese Kuren werden bei der Krankenkasse beantragt.

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    Welche Formen von Reha gibt es?

    • Stationäre Rehabilitation, i. d. R. 4 Wochen (Verlängerung auf 6 Wochen möglich)
    • Ambulante Rehabilitation (neu – regional noch wenig verbreitet, nur für wenige Indikationen) – noch nicht für Kinder im Kita-Alter!
    • Reha mit Begleitung (1 Elternteil bzw. Bezugsperson; diese kann während der Reha wechseln) 
    • Reha für alleinreisende Kinder/Jugendlich (aber nicht im Kita-Alter) 
    • Familienorientierte Rehabilitation (FOR) (nur schwere chronische Erkrankungen)
    • Nachsorge (neu – noch in der Entwicklung, bislang kaum für Kinder unterhalb des Schulalters)
       

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    Welche Vorteile hat eine Kinder- und Jugendreha?

    Ein Kind mit einer chronischen Erkrankung hat häufig Schwierigkeiten in der Kita, Schule oder Freizeit. Anzeichen können sein: 

    • Das Kind kann beim Sport nicht mit den anderen Kindern mithalten. 
    • Die Schulnoten verschlechtern sich. 
    • Das Kind zieht sich zurück, spielt nicht mit Freunden und ist häufig niedergeschlagen. 


    In vielen Fällen führt dies auch zu Schwierigkeiten im Familienalltag. 

    • Eltern sind zunehmend gestresst, 
    • vielleicht leidet der Job, 
    • Geschwisterkinder fühlen sich vernachlässigt. 
    • Die Erkrankung des chronisch kranken Kindes bestimmt den Familienalltag.


    Die Kinder- und Jugendreha bietet die Chance, den Teufelskreis zu unterbrechen. Sie kann zur Verbesserung von vielen chronischen Erkrankungen beitragen, die Lebensqualität des betroffenen Kindes verbessern und den gesamten Familienalltag entspannen. In der Reha werden zum Beispiel Medikamente besser angepasst oder ein optimierter Therapieplan erarbeitet. Wenn Sie als Begleitperson mit in die Rehaklinik reisen, erhalten Sie Kurse, in denen Sie erfahren, wie Sie mit der Erkrankung Ihres Kindes besser umgehen können. Auch lernen Sie andere Familien mit ähnlichen Problemen kennen und können Ihre Erfahrungen miteinander teilen.

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    Wie lange dauert eine Kinder- und Jugendreha?

    Die Kinder- und Jugendreha wird für mindestens 4 Wochen bewilligt. Ob die Aufenthaltsdauer noch einmal verlängert wird, orientiert sich immer an dem Gesundheitszustand Ihres Kindes. Eine mögliche Verlängerung wird in Absprache mit Ihnen festgelegt.

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    Können wir uns die Klinik aussuchen?

    Unter www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de/reha-kliniken-fuer-kinder-jugendliche finden Sie Kliniken, die auf die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind. Sie haben das Wunsch- und Wahlrecht und können angeben, wohin Sie gerne mit Ihrem Kind möchten. Wenn diese Klinik nicht auf die Erkrankung Ihres Kindes ausgerichtet ist oder keine freien Plätze zur Verfügung stehen, empfiehlt Ihnen die DRV Nord eine andere Klinik.

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    Können wir uns den Zeitpunkt für die Reha aussuchen?

    Wichtig ist, dass es Ihrem Kind jetzt nicht gut geht. Um den Gesundheitszustand möglichst schnell verbessern zu können, legt die Rehaeinrichtung den Aufnahmetermin so zeitnah wie möglich fest.

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    Wer übernimmt die Kosten?

    Wird die Reha komplett bezahlt?

    Ja, Sie müssen für die Reha Ihres Kindes nichts dazu bezahlen. Alle Kosten (z. B. für die Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen) übernimmt die Rentenversicherung.

    Auch wenn Sie Ihr Kind in die Reha begleiten, was auf Antrag möglich ist, werden für Sie alle Kosten von der Rentenversicherung bezahlt. Außerdem wird Ihnen sogar Ihr entgangener Verdienst erstattet. Der Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls kann nach der Reha bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Das Formular zum Antrag auf Erstattung des entstandenen Verdienstausfalls oder Einkommensausfalls finden Sie hier (externer Link) 

    Zusätzlich können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, wenn ein weiteres Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann.

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    Rentenversicherung und Kinder?!
    Wieso bezahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Reha für Kinder und Jugendliche?

    Die Deutsche Rentenversicherung bezahlt die Kinder- und Jugendreha, weil eine frühzeitige Behandlung von Krankheiten spätere schwere Verläufe verhindern kann. Im besten Fall können die Kinder und Jugendlichen normal zur Schule gehen und anschließend einen Beruf erlernen, damit sie später arbeiten und für sich selbst sorgen können. Nach § 15a SGB VI ist die Kinder- und Jugendreha eine Pflichtleistung der DRV.

    Neben der Deutschen Rentenversicherung gibt es weitere Kostenträger, die die Kinder- und Jugendreha bezahlen, zum Beispiel die Gesetzliche Krankenversicherung.

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    Müssen während der Rehabilitation Zuzahlungen geleistet werden?

    Nein, die Kinder- und Jugendreha ist zuzahlungsfrei.

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    Ist die Reha überhaupt etwas für unser Kind / unsere Familie?

    Woran erkennen wir, dass für unser Kind eine Kinder- und Jugendreha gut wäre?

    Es gibt, neben den rein körperlichen Belastungen durch eine chronische Krankheit, viele Hinweise darauf, dass sich die Gesamtsituation verschlechtert. Sie als Eltern können am besten beurteilen, wie es Ihrem Kind geht:

    • Wirkt Ihr Kind häufig niedergeschlagen oder traurig?
    • Gibt es in der Kita oder der Schule plötzlich häufig Streit oder wird Ihr Kind ausgegrenzt?
    • Geht Ihr Kind zunehmend ungern in die Kita oder die Schule? 
    • Hat es auch keine Lust mehr, sich mit Freunden/Freundinnen zu verabreden?
    • Werden die Schulnoten plötzlich schlechter?


    Solche Symptome oder Auffälligkeiten können dazu führen, dass der regelmäßige Kindergartenbesuch bzw. die Schul- oder Berufsausbildung in Gefahr sind. Positive Effekte, die aus einer Kinder- und Jugendreha resultieren können, sind beispielsweise:

    • Verringerung gesundheitlicher Belastungen und den Folgen daraus 
    • positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Selbstwertgefühl des Kindes
    • positive Auswirkungen auf den Lebensalltag, z. B. in der Familie, in der Schule oder im sozialen Umfeld
    • Verbesserung der Krankheits- und Therapieeinsicht und somit auch des Selbstmanagements des Kindes
    • besserer Umgang der Eltern mit den Krankheitsfolgen des Kindes
       

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    Eine Kinder- und Jugendreha hilft auch Ihnen, den Geschwisterkindern und dem Partner / der Partnerin!

    Jede Mutter, jeder Vater oder andere Bezugsperson leidet mit, wenn das eigene / betreute Kind krank ist. Das ist völlig normal und daran kann auch eine Reha nichts ändern.

    Aber: Es geht auch um Ihre Gesundheit – sowohl psychisch als auch physisch!

    Eltern bzw. Personen, die das chronisch kranke Kind betreuen, denken häufig zuletzt an sich selbst. Jedoch sind sie oft erschöpft und haben Probleme, den Arbeitsalltag zu bewältigen. Auch Geschwisterkinder sind mehr oder weniger stark betroffen. Wenn sich immer alles nur um das erkrankte Kind dreht und die ganze Kraft der Eltern oder Bezugspersonen dafür benötigt wird, leiden manchmal auch Bruder oder Schwester.

    • Fühlen Sie sich in der Familie zunehmend belastet durch die Erkrankung des Kindes?
    • Leidet Ihr eigener Job darunter, dass das Kind ständig krank ist?
    • Haben Sie immer weniger Kontakt zu Freunden und vernachlässigen Ihre Hobbies?
    • Haben Sie selbst das Gefühl, Ihren anderen Kindern zu wenig Aufmerksamkeit zukommen zu lassen?
    • Fühlen sich die Geschwisterkinder zurückgesetzt, weil sich immer alles um das kranke Kind dreht?


    Wenn Sie in der Familie feststellen, dass Sie einige oder mehrere dieser Punkt mit „Ja“ beantworten würden, ist die Reha auf jeden Fall eine große Chance. Wenn das Kind und ggfs. die Begleitperson in der Kinder- und Jugendreha lernen, mit der Erkrankung im Alltag besser umgehen zu können, kann dies sehr entlastend für das gesamte Familiensystem sein.

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    Wo finden wir Informationen über die Kinder- und Jugendreha?

    Neben den vielfältigen Erstinformationen auf dieser Seite, finden Sie weitere Hilfe und Materialien insbesondere bei diesen Institutionen:

    Abschnitt zuklappen

    Fragen rund um die Antragstellung

    Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Die behandelnden Ärzte/Ärztinnen gehen davon aus, dass durch die Reha die Gesundheit Ihres Kindes verbessert wird.
    • Ihr Kind muss für eine Reha ausreichend belastbar sein. 
    • Ihr Kind ist entweder noch minderjährig oder absolviert z. B. eine Schul- oder Berufsausbildung, ein FSJ oder FÖJ oder den Bundesfreiwilligendienst. In diesen Fällen kann bis zum 27. Lebensjahr eine Reha beantragt werden. Das Gleiche gilt auch für die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Dazwischen dürfen nicht mehr als vier Monate liegen.
       

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    Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Sie haben in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag für mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt oder
    • Sie haben innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und
      - entweder bis zur Antragstellung ausgeübt oder
      - waren nach dieser Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos oder 
    • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. 5 Jahre sind die Mindestversicherungszeit, um Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung zu haben. Dazu zählen z. B. auch Kindererziehungszeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, die Pflege von Angehörigen oder versicherungspflichtige Minijobs oder
    • Sie sind bereits Rentner/Rentnerin und/oder eine erhalten eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente oder
    • das Kind bzw. der Jugendliche erhält eine Waisenrente.


    Als Erziehungsberechtigte können übrigens auch Pflegeeltern, Großeltern oder volljährige Geschwister gelten, wenn sie die betroffenen Kinder oder Jugendlichen in ihren Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten!

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    In welchem Fall kann kein Antrag gestellt werden?

    • Wenn ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist:
      - Nach einem Schulunfall ist zum Beispiel die Unfallversicherung zuständig.
      - Bei Beamten oder Pensionären ist die private Krankenversicherung/Beihilfe zuständig, wenn die Kinder über diese mitversichert sind.
    • Bei akuten Krankheiten und Infektionen ist eine Reha nicht möglich!
    • Wenn Ihr Kind große Schwierigkeiten hat, sich in eine Gruppe einzufügen, weil die meisten Therapien in Gruppen stattfinden (dies gilt natürlich nicht für Säuglinge und Kleinkinder).
       

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    Welche Unterlagen und Informationen benötigt man für das Ausfüllen des Antrags?

    Folgende Unterlagen sind an den Rentenversicherungsträger zu senden:

    • Antrag auf Kinderrehabilitation (G0200) (externer Link)
    • Befundbericht (G0612) (externer Link) sowie 
    • Honorarabrechnung (G0600) (externer Link) des behandelnden Arztes (zum Beispiel Kinderarzt, Hausarzt)
    • wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe (in Kopie)


    Für das Ausfüllen der Unterlagen benötigen Sie unter anderem die folgenden Informationen:

    • Rentenversicherungsnummer der Person, über deren Rentenversicherung die Reha beantragt wird:
      - Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder Ihrem Versicherungsnummernachweis.
      - Die Versicherungsnummer muss auf jeder Antragsseite oben links eingetragen werden.
      - Wenn zum Beispiel die Großeltern den Antrag stellen, muss eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie ein gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie) mit eingereicht werden.
    • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte/Ärztinnen des Kindes
    • Name und Anschrift der Krankenkasse
       

    Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, finden Sie auf hier (externer Link) noch weitere Erläuterungen.

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    Wo finden wir die Antragsunterlagen?

    Die Antragsformulare der Rentenversicherung erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und im Internet (externer Link).

    Sie können den Antrag auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung online (externer Link) stellen.

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    Wer kann beim Antragsverfahren unterstützen?

    Sie können sich zum Beispiel bei der Kinder-Reha-Hotline der Deutschen Rentenversicherung Nord Unterstützung holen. Qualifizierte Berater und Beraterinnen beantworten Ihre Fragen zum Thema Kinder- und Jugendreha unter der Telefonnummer 0451 - 485 25999 (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Sie können auch eine E-Mail mit ihren Fragen an kinderreha@drv-nord.de schicken.

    Darüber hinaus kann auch Ihr Arzt / Ihre Ärztin Fragen zur Kinder- und Jugendreha beantworten. Der Arzt / die Ärztin muss auch eines der Formulare („Ärztlicher Befundbericht“) für den Antrag ausfüllen.

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    Was passiert, wenn unser Antrag abgelehnt wird?

    Der Antrag auf die Reha wurde abgelehnt – was nun?

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, ist ein schriftlicher Widerspruch möglich. Unterstützung beim Widerspruch können Sie durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin in Anspruch nehmen. Er/Sie sollte eine weitergehende und ausführlichere Begründung formulieren, damit die Notwendigkeit der Kinder- und Jugendreha für ihr Kind noch deutlicher wird.

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    Was können Gründe sein, dass der Reha-Antrag abgelehnt wurde?

    • Möglicherweise unleserliche Angaben, wenn Sie den Antrag handschriftlich ausgefüllt haben. Wenn nicht alle Angaben lesbar sind, können wichtige Informationen gegebenenfalls nicht entziffert werden und gehen verloren. Achten Sie daher auf eine deutliche Schrift.
    • Sie haben die Versicherungsnummer nicht aufgeschrieben oder diese ist fehlerhaft.
    • Fehlende Angaben im Antrag. Dies kommt häufig vor, wenn Fragen mit „ja“ angekreuzt wurden und dann ergänzende Angaben erforderlich sind. Diese Felder werden oft übersehen.
    • Wenn Unterschriften fehlen, kann der Antrag gar nicht erst bearbeitet werden.
    • Der Antrag ist unvollständig, weil Dokumente fehlen.
      Alle Dokumente (externer Link) auf Leistung zur Kinderrehabiltation sollten zusammen eingereicht werden.
    • Keine Einwilligung, beispielsweise bei der Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht. In diesem Fall können Informationen verloren gehen, die für die Bewilligung wichtig sind.
    • Sie haben Ihre Kontaktdaten nicht angegeben. Dies ist zwar freiwillig, erschwert aber die Kontaktaufnahme, wenn es Rückfragen geben sollte.
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    Umgang mit Umfeld, z. B. Kita, Schule, Arbeitsplatz, Arzt/Ärztin

    Personen aus unserem sozialen Umfeld (zum Beispiel Freunde, Nachbarn, …) vermitteln uns das Gefühl, schlechte Eltern zu sein, weil unser Kind in die Reha soll. Stimmt das?

    In erster Linie handeln Sie sehr fürsorglich für Ihr Kind, indem Sie sich Gedanken machen, welche Maßnahmen Ihrem Kind helfen können. Sie beschäftigen sich mit der Erkrankung Ihres Kindes und wie der Lebensalltag erleichtert werden kann. Dies kann sich auch positiv auf die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kind auswirken.

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    Die Fachkräfte in der Kita/Schule haben kein Verständnis dafür, dass unser Kind eine Reha macht. Was können wir tun?

    Machen Sie den Fachkräften die Einschränkungen Ihres Kindes im Alltag und die daraus resultierenden Belastungen für das gesamte Familiensystem deutlich. Eine Reha ist außerdem nicht nur eine kurzfristige Therapieform, sondern deutlich komplexer. Es geht auch darum die langfristige Entwicklung des Kindes zu fördern und die Teilhabe am sozialen Umfeld zu verbessern. Vor allem hilft die Reha aber langfristig dabei, dass Ihr Kind möglichst ohne Einschränkungen eine Schul- und Berufsausbildung absolvieren und später in den Traumberuf starten kann. Das Ziel ist, dass chronisch kranke Kinder bei der Berufswahl dieselben Chancen haben wie gesunde.

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    Wir haben Sorge, dass sich unser Kind durch die Reha ausgeschlossen fühlt.

    Sprechen Sie mit der Kita-Fachkraft oder der Lehrkraft. Auch die Schulsozialarbeit kann unterstützen. Die Kinder der Gruppe oder Klasse können über zahlreiche Medien regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Kind halten, so dass es nicht den Anschluss verliert. 

    Halten Sie den Rehaaufenthalt Ihres Kindes nicht geheim. Es ist eine tolle Leistung, dass Sie den Weg in die Reha gehen. Klären Sie andere Kinder und deren Eltern über die Erkrankung Ihres Kindes und über die Chancen, die die Rehamaßnahme bietet, auf. Wenn Sie es nicht selbst tun möchten, bitten Sie die Fachkräfte darum.

    Vielleicht kann man auch die Verabschiedung in und die Rückkehr aus der Reha mit einem kleinen Fest verbinden?

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    Wir haben Sorge, dass unser Kind zu viel in der Schule verpasst, wenn es in der Reha ist. Sind diese Sorgen gerechtfertigt?

    Schulunterricht gehört als fester Bestandteil zu einer Reha. In diesen speziell auf Kinder und Jugendliche eingestellten Rehakliniken ist der Schulunterricht im Tagesablauf fest eingeplant. Die Kinder und Jugendlichen werden in den Hauptfächern unterrichtet und arbeiten möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule. Befürchtungen, wegen der Reha den Anschluss an die Heimatschule zu verlieren, sind daher nicht begründet.

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    Muss ich meinen ganzen Urlaub nehmen, um mein Kind in die Reha zu begleiten?

    Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich, wenn Sie Ihr Kind in die Reha begleiten möchten. Für die Zeit in der Reha erstattet die Deutsche Rentenversicherung den möglichen Verdienstausfall. Die lange Fehlzeit am Arbeitsplatz ist für viele Familien ein Grund, mit der Beantragung der Reha zu zögern. Um die Fehlzeiten zu verringern, kann der Zeitraum der Begleitung z. B. auf die Mutter und den Vater oder auch die Großeltern aufgeteilt werden. Die Aufteilung wird mit der Rehaklinik individuell abgesprochen.

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    Kann mein Arbeitgeber eine Freistellung für mich als Begleitperson in die Reha ablehnen?

    Nein, seit 2023 haben Eltern den Anspruch auf Freistellung, um ihre Kinder zur Reha zu begleiten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst rechtzeitig über den Zeitraum Ihrer Abwesenheit oder auch schon über die Antragstellung für die Reha und kündigen Sie Ihre Freistellung rechtzeitig an. In der Regel werden Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, machen Sie Ihrem Arbeitgeber die Notwendigkeit der Reha für Ihr Kind deutlich. Die Reha hat auch Vorteile für Ihren Arbeitgeber: Wenn Ihr Kind weniger krank ist, benötigen Sie als erziehungsberechtigte Person weniger Krankheitstage für das Kind, haben den Kopf freier und können eine bessere Leistung bei der Arbeit abrufen. Melden Sie sich bei der Rentenversicherung oder Ihrem Jobcenter wegen der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls.

    Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema „Begleitperson“ finden Sie hier (externer Link).

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    Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat bisher nichts von der Reha gehört?

    Kein Problem, Sie können die Formulare auch selbst im Internet ausdrucken und zum nächsten Gespräch mitbringen. Der Antrag kann dann in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin ausgefüllt oder vervollständigt werden.

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    Der Arzt / die Ärztin ist gegenüber einer Reha für unser Kind sehr skeptisch. Was können wir tun?

    Sie benötigen die Unterstützung des Arztes / der Ärztin unbedingt, weil dieser den notwendigen Befundbericht ausfüllen muss! Wenn der Arzt / die Ärztin zögert, machen Sie ihm/ihr sowohl die Einschränkungen Ihres Kindes im Alltag als auch die daraus resultierenden Belastungen für das gesamte Familiensystem und das soziale Umfeld deutlich.

    Eine Reha ist nicht nur eine kurzfristige Therapieform. Es geht auch darum die langfristige Entwicklung des Kindes zu fördern und die Teilhabe am sozialen Umfeld zu verbessern. Vor allem hilft die Reha aber langfristig dabei, dass Ihr Kind möglichst ohne Einschränkungen eine Schul- und Berufsausbildung absolvieren kann.

    Übrigens: Ihr Arzt / Ihre Ärztin erhält am Ende der Reha einen detaillierten Entlassungsbericht. Dieser soll sowohl Sie als auch Ihren Arzt / Ihre Ärztin bei der Planung weiterer Therapieschritte unterstützen.

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    Was passiert, wenn wir in der Reha sind?

    Wer kümmert sich um den Alltag zuhause, wenn ein Elternteil mit dem Kind in der Reha ist?

    Ist ein Geschwisterkind (bis zum 12. Geburtstag) wegen der Abwesenheit der Begleitperson zuhause nicht versorgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe bezahlt werden. Auch die Mitnahme von Geschwisterkindern in die Reha-Klinik ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei werden die Kosten für die Unterbringung übernommen, das Geschwisterkind bekommt jedoch keine ärztlichen und therapeutischen Leistungen.

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    Unser Kind hat Bedenken oder gar Angst vor der Teilnahme an einer Kinder- und Jugendreha (zum Beispiel wegen Heimweh oder Fehlzeiten in der Schule). Wie können wir unserem Kind Mut machen?

    Jüngere Kinder bis 12 Jahre können zur Kinder- und Jugendreha begleitet werden. Bei bestimmten Erkrankungen ist es darüber hinaus üblich, dass auch bei größeren Kindern die Eltern mitreisen.

    Erklären Sie Ihrem Kind außerdem, dass sich in der Kinder- und Jugendreha viele Kinder im ähnlichen Alter befinden, die in der gleichen Situation sind wie Ihr Kind. Darüber hinaus arbeiten in der Kinder- und Jugendreha pädagogische Fachkräfte, die sich um Ihr Kind kümmern und als Ansprechperson jederzeit zur Verfügung stehen.

    Besonders ältere Kinder profitieren häufig von der Gemeinschaft in der Kinder- und Jugendreha, da sie dort auf Kinder und Jugendliche mit den gleichen Gesundheitsproblemen und Alltagserfahrungen sowie auf Ärztinnen/Ärzte und Therapeutinnen/Therapeuten treffen, die ihre Probleme verstehen.

    Auch der Schulunterricht gehört zum Klinikalltag. Die Kinder und Jugendlichen werden in den Hauptfächern unterrichtet und arbeiten möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule, sodass der Anschluss an den aktuellen Schulstoff erhalten bleibt.

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    Wie läuft eine Kinder- und Jugendreha ab?

    Es gibt diverse Erfahrungsberichte, die einen sehr guten Einblick in den Ablauf geben:

    • der Reha-Tagesablauf einer Mutter mit zwei Kindern (externer Link)
    • Einblick in die Schule sowie Freizeitaktivitäten (externer Link)
    • Einblick in Therapiemöglichkeiten und Räumlichkeiten (externer Link)
    • allgemeine Informationen und eine kindgerechte Erklärung der Kinder- und Jugendreha (externer Link)
       

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    Wie sind die Geschwisterkinder in der Kinder- und Jugendreha versorgt?

    Auch die Geschwisterkinder werden in der Kinder- und Jugendreha in entsprechende „Schulklassen“ oder Kindergartengruppen eingeteilt. Geschwisterkinder erhalten eine normale Betreuung ohne Therapie, um Sie als Begleitperson zu entlasten und Ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen. Am Nachmittag gibt es auch Angebote, die man in der Freizeit wahrnehmen kann. Alternativ gestaltet man die Freizeit selbst mit eigenen Ideen. Hier ist auch Zeit für einen Austausch unter Geschwisterkindern, sodass auch diese merken, dass sie nicht allein sind.

    Abschnitt zuklappen

    Sind noch Fragen offen geblieben?

    Viele weitere Antworten auf Fragen zu Themen wie An- und Abreise, Antragstellung, Aufnahme in die Reha, Begleitpersonen, Geschwisterkinder, Schulunterricht und die Zeit nach der Reha finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (externer Link).

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    Informationen über die Kinder- und Jugendreha in leichter Sprache

    Informationen über die Kinder- und Jugendreha in Leichter Sprache (externer Link) finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Hier finden Sie auch ein Wörterbuch, in dem Fachbegriffe schnell und einfach erklärt werden. 
     

    Materialien zum Herunterladen

    Flyer „Der Weg zur Reha
    PDF herunterladen (226 KB)

    BZgA-Broschüre „Chronische Erkrankungen im Kindesalter
    zum Download (externer Link)

    Liste der Rehakliniken für Kinder und Jugendliche
    PDF herunterladen (externer Link)

    Wegweiser zur medizinischen Reha für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Sprachen
    zum Download (externer Link)

    DRV-Broschüre „So wird Ihr Kind wieder gesund“ - In Leichter Sprache -
    zum Download (externer Link)

    DRV-Broschüre „Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation“ (in vielen Sprachen verfügbar)
    zum Download (externer Link)

    DRV-Broschüre „Rehabilitation für Kinder und Jugendlichen
    zum Download (externer Link)

    Weiterführende Links

    Informationsportal der Deutschen Rentenversicherung Nord zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationsportal der Deutschen Rentenversicherung (Bund) zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Umfangreiches Informationsportal des Bündnis Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationsportal der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationsportal des caritas-Bundesverbandes zur Kinder- und Jugendreha
    zur Webseite (externer Link)

    Informationen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche von der Deutschen Rentenversicherung (Bund)
    zur Webseite (externer Link)

    Erfahrungsbericht als Film: „Rundgang durch eine Kinder-Reha-Klinik mit Selma”
    zum Filmbeitrag (externer Link)

    Erfahrungsbericht als Film: „Familie Ballmann in der Reha-Klinik”
    zum Filmbeitrag (externer Link)

    Sie haben Fragen zur Reha?

    Das Servicetelefon der DRV Nord berät Eltern unter:  0451 485 259 99.

    Kontakt

    Maren Moser

    moser@lvgfsh.de
    0431 - 710387 - 12

    Dr. Petra Schulze-Lohmann

    schulze-lohmann@lvgfsh.de
    0431 - 710387 - 17

    Antragsunterlagen

    Alle Antragsunterlagen für die Kinder- und Jugendreha finden Sie als Download auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (externer Link).

    Förderung

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung
    in Schleswig-Holstein e.V.

    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon: 0431 - 71 03 87 - 0
    Fax: 0431 - 71 03 87 - 29
    gesundheit@lvgfsh.de