• Themenbereiche
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Expertenpanel

    Der Krisenpass für Schleswig-Holstein

    für selbstbestimmte Hilfe in einer psychischen Krise

    Mit dem Ziel der Stärkung der Patientenautonomie wurde ein Krisenpass für Schleswig-Holstein von einem Expertenpanel aus verschiedenen Fachbereichen und Institutionen sowie der Angehörigen- und Selbstvertretung fertiggestellt.

    Ab der Woche der Seelischen Gesundheit 2024 stellen wir Ihnen auf dieser Webseite den Flyer inkl. heraustrennbarem Krisenpass, den Krisenpass zum Selbstausdrucken sowie eine umfangreiche Ausfüllhilfe zum Download bereit! Den gedruckten Krisenpassflyer versenden wir gern auf Anfrage an Sie.

    Neben dem Krisenpass und der Ausfüllhilfe finden Sie auf dieser Webseite weiterführende Informationen z. B. zum rechtlichen Rahmen sowie allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit dem Krisenpass.

    Was ist ein Krisenpass und warum ist er sinnvoll?

    Krisen können plötzlich und heftig auftreten. Ausführliche Dokumente (z. B. Behandlungsvereinbarung, Medikamentenplan) sind nicht ständig in der Hosentasche. Der Krisenpass liefert kompakte Informationen und passt in jede Handyhülle oder Geldbörse. Der Krisenpass hilft Ihnen Ihre Selbstbestimmung zu fördern. Ihren Krisenpass füllen Sie als Vorsorge für den Krisenfall aus. Er hält Ihre Behandlungswünsche fest, für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, diese zu äußern.

    Ihr Krisenpass kann

    • in einer Krise dabei helfen, Missverständnisse zwischen Ihnen und helfenden Personen zu vermeiden,
    • wertvolle Hinweise und wichtige Informationen für Hilfskräfte bereitstellen, wie z. B. wichtige Kontaktpersonen,
    • unterstützen, um die Situation bestmöglich zu bewältigen und Ihnen schneller die Hilfe, die Sie sich wünschen, zugänglich zu machen,
    • als Ersatz für eine Kommunikation dienen, wenn Sie gerade nicht kommunizieren können.

    Wichtige Ausfüllhinweise

    • Bitte füllen Sie den Krisenpass aus, wenn Sie sich psychisch stabil fühlen und aktualisieren Sie ihn bei Änderungen.
    • Es ist empfehlenswert, den Krisenpass nicht allein auszufüllen. Unterstützung finden Sie unter anderem bei den unten genannten Ansprechpersonen.
    • Bitte füllen Sie die Informationen zu Ihren Medikamenten und ggf. medikamentösen Wünschen gemeinsam mit ärztlichem/psychotherapeutischem Fachpersonal aus.
    • Sie können Felder freilassen, jedoch versuchen Sie bitte möglichst viele Felder auszufüllen, damit Ihnen in der Notsituation bestmöglich geholfen werden kann.
    • Bitte füllen Sie den Krisenpass deutlich lesbar aus und stecken Sie ihn danach in die Handyhülle oder Geldbörse, damit er in der Krise schnell und gut auffindbar ist.
    • Bitte informieren Sie alle angegebenen Personen, dass sie als Kontakt in Ihrem Krisenpass hinterlegt sind.
    • Sie können den Krisenpass jederzeit entsorgen und/oder neu ausfüllen.

    Informationen zum rechtlichen Rahmen

    In diesem Abschnitt sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Krisenpasses erklärt werden. Es soll Ihnen helfen, die Hintergründe besser zu verstehen und offene Fragen zu klären.

    Die Angaben im Krisenpass sind verbindlich, aber nicht für alle Zeit. Sie können jederzeit geändert werden. Die Person, die den Krisenpass ausgefüllt hat, kann ihre Aussagen mündlich oder schriftlich ändern oder den Krisenpass vernichten, wenn sie sich anders entscheidet.

    Alle Helfenden müssen die Angaben im Krisenpass beachten: gerade in Akutsituationen sind sie ein wichtiger Hinweis, wie vorzugehen ist. Der Wunsch und der Wille des betroffenen Menschen sollen die oberste Richtschnur allen Handelns sein.

    Der ausgefüllte und vorliegende Krisenpass bietet eine gute Möglichkeit, dass im Falle einer Krise wichtige Informationen zu Krankheiten, den Symptomen und der gewünschten Medikation für die Helfenden zugänglich sind. Darüber hinaus kann der Krisenpass helfen, die Wünsche und den Willen umzusetzen, z. B. bei der Behandlung und Ansprache, zu benachrichtigenden Vertrauenspersonen oder weiteren zu berücksichtigenden Dokumenten während der Behandlung.

    Auch dann, wenn eine Vertretungsperson tätig werden soll, hat der Krisenpass eine große Bedeutung. Durch das neue Betreuungsrecht ist seit dem 1. Januar 2023 klar geregelt, dass der rechtliche Betreuer / die rechtliche Betreuerin die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen hat, dass diese ihr Leben bestmöglich nach eigenen Wünschen gestalten kann. Von seiner Vertretungsmacht darf der rechtliche Betreuer / die rechtliche Betreuerin nur dann Gebrauch machen, wenn eine Unterstützung nicht mehr ausreicht und Schäden drohen (zum Beispiel bei einer Eigen- oder Fremdgefährdungssituation). Den festgestellten Wünschen des betroffenen Menschen (z. B. im Krisenpass) hat der rechtliche Betreuer / die rechtliche Betreuerin in den gesetzlich festgelegten Grenzen zu entsprechen und ihn bei deren Umsetzung zu unterstützen (§ 1821 BGB). Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Ehegatte / eine Ehegattin oder eingetragene Lebenspartner*in im Rahmen des neuen Notvertretungsrechtes (§ 1358 BGB) im Bereich der Gesundheitssorge tätig werden.

    Abschnitt zuklappen

    Ansprechpersonen

    Unterstützung beim Ausfüllen des Krisenpasses erhalten Sie z. B. hier: 

    • Arzt/Ärztin, Therapeut*in, Betreuer*in
    • Sozialpsychiatrischer Dienst
    • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
    • Selbsthilfegruppe
    • Angehörige/Vertrauenspersonen

    Das Expertenpanel

    Der Krisenpass wurde erstellt durch die LVGFSH in Zusammenarbeit mit einem trialogisch zusammengesetzten Expertenpanel mit dem Ziel der Stärkung der Patientenautonomie. Die Zusammenarbeit erfolgte im Rahmen des vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein finanzierten Projekts „Unterstützung der Versorgung und Prävention von psychischen Erkrankungen“.

    Unter Trialog ist in diesem Kontext ein Erfahrungsaustausch zwischen Fachexpert*innen, Angehörigen und Personen mit Psychiatrieerfahrung zu verstehen. Dieser Rahmen bietet die Möglichkeit sich auf Augenhöhe zu begegnen und auszutauschen, um verschiedene Perspektiven zu einem Thema einzufangen. Ziel ist, die Patientenautonomie mithilfe eines hieraus gemeinsam erarbeiteten Krisenpasses zu stärken.

    Die Bündelung der Perspektiven der Betroffenen, der Angehörigen und der Fachexpert*innen fand unter folgender Beteiligung statt:

    • Aktionsgemeinschaft Handlungsplan – Netzwerk von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen und Behinderungen in Schleswig-Holstein e. V. | zur Webseite (externer Link)
    • Landesverband Schleswig-Holstein der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.
    • Gemeindepsychiatrischer Verbund im Kreis Steinburg | zur Webseite (externer Link)
    • Landesverband der unabhängigen Beschwerdestellen Psychiatrie in Schleswig-Holstein | zur Webseite (externer Link)
    • Landesarbeitsgemeinschaft „LAGPsy-SH“ der Ärztlichen Leiterinnen und Leiter der Kliniken und Fachkliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Schleswig-Holstein | zur Webseite (externer Link)
    • Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein
    • Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Ostholstein
    • Ministerium für Justiz und Gesundheit
    • Amtsgericht in Schleswig-Holstein
    • Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
    • Berufsfeuerwehr Kiel

    Kontakt

    Anja Rackwitz

    rackwitz@lvgfsh.de
    0431 - 71 03 87 - 31

    Förderer

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung
    in Schleswig-Holstein e.V.

    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon: 0431 - 71 03 87 - 0
    Fax: 0431 - 71 03 87 - 29
    gesundheit@lvgfsh.de