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  • Landespräventionsstrategie Schleswig-Holstein

    Hintergrund und Ziele

    Von der Vision zur Mission

    Gesetzliche Grundlagen für Prävention und Gesundheitsförderung

    • Das Grundgesetz leitet aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eine staatliche Verantwortung für Gesundheitsschutz, Prävention und Gesundheitsförderung ab.
    • Prävention und Gesundheitsförderung sind in zahlreichen Bundesgesetzen verankert, unter anderem im SGB V, im Arbeitsschutzgesetz, im Infektionsschutzgesetz sowie im Kinder- und Jugendhilferecht.
    • Eine zentrale Bedeutung hat das Präventionsgesetz von 2015. Es stärkte die Prävention im SGB V und betonte Lebenswelten, Kooperationen und gesundheitliche Chancengleichheit.
    • Auf Bundesebene setzen die Nationale Präventionskonferenz und die Nationale Präventionsstrategie den übergeordneten Rahmen.
    • In Schleswig-Holstein bildet die Landesrahmenvereinbarung von 2016 die Grundlage für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Land und Kommunen.
    • Die Kreise und kreisfreien Städte gestalten Prävention vor Ort, etwa durch Gesundheitsplanung, Gesundheitskonferenzen und die Entwicklung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen.


    Prävention und Gesundheitsförderung sind damit eine gemeinsame, gesetzlich verankerte Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherung und weiteren Akteurinnen und Akteuren.

    Eine Analyse des Schleswig-Holsteinischen Landtages aus dem Jahr 2024 machte deutlich, dass in Schleswig-Holstein im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung zwar vielfältige Aktivitäten vorhanden sind, diese bislang jedoch nur eingeschränkt strategisch aufeinander abgestimmt sind.

    Im Sinne des Health in All Policies-Ansatzes sollen zukünftig Land, Kommunen, Sozialversicherungsträger und weitere verantwortungstragende Akteurinnen und Akteure die Gesundheit in allen Politik- und Lebensbereichen mitdenken, eine gemeinsamte Orientierung und Prioritätensetzung vornehmen und ihre Ressourcen abgestimmt sowie zielgerichtet für die Gesundheit der Bevölkerung einsetzen. 

    Die Präventionsstrategie des Landes Schleswig-Holsteins zielt deshalb darauf ab, die Strukturen der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten über alle Lebensphasen hinweg zu stärken und die Gesundheit der Bevölkerung in Schleswig-Holstein nachhaltig zu verbessern.

    Gesundheit soll in Schleswig-Holstein als gemeinsamer Wert und als gemeinsame Verantwortung verstanden werden.

    VISION

    Alle Menschen in Schleswig-Holstein leben in einer gesundheitsförderlichen Umwelt und haben unabhängig von ihrer sozialen Lage faire Chancen, gesund aufzuwachsen, zu leben, zu arbeiten und älter zu werden. Dafür setzen sich alle Akteurinnen und Akteure im Land gemeinsam ein.

    MISSION

    Die Landesstrategie stärkt die Zusammenarbeit von Land, Kommunen, Sozialversicherung und Zivilgesellschaft und gestaltet Prävention und Gesundheitsförderung gemeinsam, verbindlich, wissenschaftlich fundiert und partizipativ. 

    Sie verzahnt Strukturen und Aktivitäten, bündelt Ressourcen und richtet Maßnahmen entlang des Lebenslaufs sowie in allen Lebenswelten aus.

    Die Landespräventionsstrategie wird umgesetzt durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung
    in Schleswig-Holstein e.V.

    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon: 0431 - 71 03 87 - 0
    Fax: 0431 - 71 03 87 - 29
    gesundheit@lvgfsh.de