Die Basis der Landesrahmenvereinbarung Prävention (LRV) in Schleswig-Holstein bildet das am 25. Juli 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz.
Die Zusammenarbeit der Akteure soll hiermit gestärkt und eine gemeinsame Grundlage zur Zusammenarbeit zur Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in Kommunen, Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen geschaffen werden.
Im Rahmen der LRV können trägerübergreifende Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung mit dem Ziel gefördert werden, die gesundheitliche Chancengleichheit in Schleswig-Holstein zu verbessern.
Die LRV Schleswig-Holstein ist ein Zusammenschluss folgender Akteure:
- Land Schleswig-Holstein, vertreten durch Ministerium für Justiz und Gesundheit
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
- Deutsche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit
- Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord
- Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
Städteverband Schleswig-Holstein